Stand: Dezember 2023
Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam, bevor Sie die Dienste der Firma LüneHome nutzen. Durch Nutzung unserer Dienste erklären Sie Ihr Einverständnis an diesen Bedingungen.
1) Geltungsbereich
Die Erbringung von Dienstleistungen der Firma LüneHome, Inhaberin Andrea Warisch, Salzstr.1, 21335 Lüneburg erfolgt auf der Grundlage dieser Bedingungen.
2) Auftragsvereinbarung
Ein Dienstleistungsvertrag zwischen der Firma LüneHome und dem Kunden kommt durch eine mündliche Auftragsvereinbarung zustande. Die Dauer des Vertrages richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung, eine Kündigungsfrist wird nicht vereinbart, sodass der Kunde die Dienstleistungen der Firma LüneHome ganz nach seinem Bedarf in Anspruch nehmen kann.
3) Leistungen
LüneHome ist für Betreuungs- und Entlastungsangebote nach §45 SGB XI zugelassen. Der Betreuungsdienst ist berechtigt Leistungen mit den Pflegekassen abzurechnen.
Die angebotenen Dienstleistungen werden individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse und Wünsche des einzelnen Kunden abgestimmt. Änderungen des Leistungsumfangs können jederzeit vereinbart werden.
LüneHome:
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garantiert bei Ausfall eines Mitarbeiters keine Vertretung, ist aber stets bemüht, auf Wunsch eine Vertretung zu organisieren.
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behält sich vor, einzelne Aufträge abzulehnen.
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stellt sicher, dass die Leistungen stets von qualifizierten Mitarbeitern und entsprechend nach fachlichen Standards erbracht werden.
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garantiert, dass alle Mitarbeiter ordnungsgemäß angemeldet und versichert sind (Unfall und Haftpflicht).
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wir sind kein Pflegedienst und leisten keine medizinische Versorgung, ebenfalls bieten wir keinen gewerblichen Personentransport. Wir sind keine Reinigungsfirma und können deshalb keine Grundreinigung oder Fensterreinigung anbieten. Diese Leistungen müssen bei Bedarf durch andere Anbieter ergänzt werden.
4) Stornierungen
Bei unverschuldeten Gründen einer kurzfristigen Absage der Leistungen oder bei Absage bis mindestens einem Werktag vor dem geplanten Termin durch den Kunden entstehen ihm keine Kosten. Andernfalls hat der Kunde die anfallenden Kosten zu tragen.
5) Haftpflicht
LüneHome ist Haftpflicht-, Schlüssel-, Unfall- und Sozialversichert. Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet die Firma LüneHome im Rahmen der von ihr abgeschlossener Betriebshaftpflichtversicherung. Für Schäden, die nicht unverzüglich, binnen 36 Stunden, der Inhaberin von LüneHome gemeldet werden, entfällt die Haftung.
Schmuck und Geld sind in gesicherten Behältnissen zu verwahren, da anderenfalls keine Haftung übernommen werden kann. Für Arbeitsgeräte, die bei normaler sachgerechter Nutzung kaputt gehen (durch Alter oder Materialermüdung) wird keine Haftung übernommen.
6) Vergütung und Rechnungstellung
Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt auf der Basis eines Leistungsnachweises, den der Kunde (elektronisch) gegenzeichnet. Die Abrechnung findet grundsätzlich monatlich statt.
Im Falle einer Abtretungserklärung werden die Rechnungen für erbrachte Leistungen direkt mit der jeweiligen Kasse abgerechnet. Ist der Kunde Mitglied einer privaten Krankenversicherung, hat er die Rechnung selbst zu begleichen und bei seiner Krankenversicherung einzureichen. Mehrleistungen, die über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI, die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI hinausgehen, werden vom Kunden selbst getragen.
Rechnungen, die der Kunde nach Maßgabe dieses Vertrages selbst zu bezahlen hat, sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.
7) Abwerbung und Schweigepflicht
Die Abwerbung oder zusätzliche stundenweise Beschäftigung von Mitarbeitern ist unzulässig.
LüneHome und seine Mitarbeiter verpflichten sich zur Diskretion und zu einem vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Informationen des Kunden.
8) Datenschutz
Zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Dienstleistung ist die Erfassung, Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten notwendig. Der Kunde stimmt dem zu, soweit dies zur Erbringung der Dienstleistungen notwendig ist. LüneHome sichert die vertrauliche Behandlung der mitgeteilten Daten. Bei notwendiger Weiterleitung der Kundendaten an Dritte sind diese zur Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen verpflichtet.
Der Kunde ist damit damit einverstanden, dass die Firma LüneHome notwendige personenbezogene Daten in seiner EDV speichert. Solche notwendigen Daten sind: Wohnort, Geschlecht, Geburtsdaten, Krankenversicherungsnummer, Art und Umfang der erhaltenen Leistungen, Anschrift und Name der Kostenträger, Pflegegrad, Telefonnummern und Anschriften von Angehörigen und sonstigen Bezugspersonen. Soweit für die Leistungsabrechnung erforderlich, werden Daten an die jeweiligen Kostenträger übermittelt.
Die Leistungserfassung zur Abrechnung mit den Kostenträgern erfolgt vor Ort über Mobilgeräte. Die Daten werden verschlüsselt im On-/Offline- Verfahren an den Zentralrechner übermittelt.
Die Leistungsabrechnung erfolgt über die Abrechnungsstelle „AS-Abrechnungsstelle für Heil-, Hilfs- und Pflegeberufe AG, Am Wall 96-98, 28195 Bremen“. Hierzu stimmt der Kunde, dass abrechnungsrelevante Daten an die AS Bremen übergeben werden dürfen.
Nach Beendigung des Dienstleistungsvertrages verpflichtet sich die LüneHome alle Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist zu löschen und etwaige Dritte ebenfalls hierzu zu verpflichten.
Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, welche Daten über ihn gespeichert sind. Im Übrigen bestimmen sich die Rechte des Kunden nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Gesetzes (BDSG)
Streitschlichtung:
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
04131 699 63 68